NEWS: INTRANAV has been acquired by Inpixon, innovators of Indoor Intelligence for people, places and things. Visit www.inpixon.com to learn more.  |  READ ANNOUNCEMENT

NEWS: INTRANAV wurde von Inpixon übernommen, dem Innovator von Indoor Intelligence für Menschen, Orte und Dinge. Website besuchen.  |  MITTEILUNG LESEN

United Nations Global Compact Partner

INTRANAV joins the UN Global Compact to unite business for a better world.

Wir verpflichten uns, unser Geschäft nach den
10 Prinzipien des Global Compacts zu gestalten

Menschenrechte

1. Unternehmen sollen den Schutz der internationalen Menschenrechte unterstützen und achten.

2. Unternehmen sollen sicherstellen, dass sie sich nicht an Menschenrechtsverletzungen mitschuldig machen.

Arbeitsnormen

3. Unternehmen sollen die Vereinigungsfreiheit und die wirksame Anerkennung des Rechts auf Kollektivverhandlungen wahren.

4. Unternehmen sollen für die Beseitigung aller Formen von Zwangsarbeit eintreten.

5. Unternehmen sollen für die Abschaffung von Kinderarbeit eintreten.

6. Unternehmen sollen für die Beseitigung von Diskriminierung bei Anstellung und Erwerbstätigkeit eintreten.

Umwelt

7. Unternehmen sollen im Umgang mit Umweltproblemen dem Vorsorgeprinzip folgen.

8. Unternehmen sollen Initiativen ergreifen, um größeres Umweltbewusstsein zu fördern.

9. Unternehmen sollen die Entwicklung und Verbreitung umweltfreundlicher Technologien beschleunigen.

Korruptionsprävention

10. Unternehmen sollen gegen alle Arten der Korruption eintreten, einschließlich Erpressung und Bestechung.

Unser Engagement für eine bessere Zukunft

INTRANAV ist United Nations Global Compact Partner

Menschenrechte

  • Für die Einhaltung der Menschenrechte hat die Geschäftsleitung von INTRANAV die übergeordnete Verantwortung. Das bezieht sich insbesondere auf die Koordination von Prozessen und Aktivitäten menschenrechtlicher Sorgfalt. Um in unsere operativen Prozesse das Thema Menschenrechte noch stärker zu integrieren, untersuchen wir menschenrechtliche Risiken und ihre Auswirkungen. Darauf aufbauend führen wir risikobasierte Maßnahmen durch und konzentrieren uns dabei auf die Beschaffung von Produkten, externen Arbeitskräften und Dienstleistungen sowie die Zusammenarbeit mit Vertragspartnern. Bei Projekten fließt unter anderem eine Bewertung der Umwelt-, Gesundheits- und Sicherheitsaspekte in die Entscheidung mit ein. Der INTRANAV – Verhaltenskodex („Company Guidelines“) ist für uns auch bei Investitionsprojekten verpflichtend. Dieser Kodex beinhaltet unter anderem die Einhaltung der Prinzipien des Global Compacts der Vereinten Nationen (s.o.) und damit auch der Kernarbeitsnormen der Internationalen Arbeitsorganisation IAO– beispielsweise das Verbot von Kinder- und Zwangsarbeit.
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Arbeitsnormen

  • INTRANAV unterstützt die Erklärung der IAO über die grundlegenden Prinzipien und Rechte bei der Arbeit und die Grundsätze der Allgemeinen Menschenrechtserklärung der Vereinten Nationen. Wir sind dabei bestrebt, diese Grundsätze in unseren Richtlinien, Verfahren und in der alltäglichen Praxis umzusetzen. Die Wahrung hoher ethischer Standards und gemeinsamer Werte steht im Mittelpunkt unserer geschäftlichen Aktivitäten. Die Einhaltung gesetzlicher Bestimmungen ist dabei grundlegend. Dies bildet die Basis für das Vertrauen, das Kunden, Mitarbeiter, Gesellschafter und andere Beteiligte in das Unternehmen IntraNav GmbH setzen. Darüber hinaus wird zudem die Wertbeständigkeit der Marke „INTRANAV“ gesichert. Einen zentralen Bereich der Unternehmenspolitik stellt dabei der Ethik- und Wertekodex der IntraNav GmbH dar (genannt „Company Guidelines“), der die wichtigsten Grundsätze, denen die Mitarbeiter und Geschäftspartner von INTRANAV verpflichtet sind, umfasst. Die Company Guidelines bieten damit Richtlinien für unterschiedlichste Aspekte, bei denen Standards für Integrität und ein angemessenes Handeln indiziert sind. Mit diesem Kodex müssen die Mitarbeiter, Geschäftsführer und auch Geschäftspartner vertraut sein und danach handeln. Jeder Mitarbeiter oder Partner ist verpflichtet, sein Vorgehen und Geschäftsgebaren dahingehend zu prüfen, ob diese mit den Company Guidelines in Einklang stehen.
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Umweltschutz

  • Als Unternehmen hat unsere Geschäftstätigkeit natürlich Auswirkungen auf die Umwelt: Es entstehen beispielsweise Luftemissionen, Abwässer und Abfälle. Zudem verwenden wir Materialien, die die Umwelt negativ beeinflussen können, sofern sie nicht fachgerecht gehandhabt werden. Um negative Umweltauswirkungen auszuschließen und die Umwelt zu schützen, ist ein ganzheitlicher Ansatz nötig. Dazu hat INTRANAV einen Umweltbeauftragen, dessen Aufgaben es sind bei Investitionen, Akquisen und Verfahrensentwicklungen zu beraten und die Einhaltung der Umweltschutzmaßnahmen zu kontrollieren. Das Ziel von INTRANAV ist es, schädliche Emissionen so weit wie möglich zu vermeiden. Wir erfüllen strenge Vorgaben und passen uns kontinuierlich neuen regulatorischen Anforderungen an. Da zudem natürliche Ressourcen immer knapper werden, hat die effiziente Nutzung von Energie, Wasser und Materialien eine hohe Bedeutung für uns. Weitere Beiträge zu Minimierung von Abfällen und des CO² Ausstoßes sind die kontinuierliche Umstellung auf papierloses Büro und die Reduzierung der Reisetätigkeiten durch Tools des Modern Workplace. Darüber hinaus fördert INTRANAV seine Mitarbeiter, soweit möglich mit öffentlichen Verkehrsmitteln zu reisen.
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Korruptionsprävention

  • Korruption tritt in vielfältigsten Variationen mit unterschiedlichsten Facetten auf. Daher ist es nicht möglich, einzelne Maßnahmen zu entwickeln, die geeignet sind, Korruption in allen Erscheinungsformen zu verhindern sondern es ist immer ein Bündel an Maßnahmen notwendig. Der entscheidende Ansatzpunkt für die Verhütung von Korruption liegt dabei bei der Geschäftsführung. Hier muss es eine klare und widerspruchsfreie Haltung zum Thema Korruption geben. Die Formulierung von Ethikregeln, bzw. eines Ehrenkodex (bei INTRANAV „Company Guidelines“) sind u.a. eine Maßnahme, einen Sensibilisierungsprozess anzustoßen. Ziel dabei ist die Aufgabe von nicht zustehenden Freiräumen und die Anregung zur Selbstkontrolle und zur Selbstkritik aller am Prozess beteiligter Personen. Etwaige Verstöße sind zu melden, wobei garantiert wird, dass in gutem Glauben gemeldete Verstöße nicht Repressalien bzw. andere negativen Konsequenzen nach sich ziehen, denn wir sind überzeugt, dass profitables Wirtschaften mit höchsten ethischen Ansprüchen einhergehen sollte.
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